TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS fACEBOOK-GEWINNSPIEL Der Autohaus Norren & Hoffmann GmbH
Ausrichter des Gewinnspiels ist das Autohaus Norren & Hoffmann GmbH, Werftstraße 3, 56575 Weißenthurm (in der Folge nur noch: Autohaus Norren & Hoffmann). Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
WAS KANN MAN GEWINNEN?
Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, ein Halloween-Süßigkeiten-Paketen im Wert von 30,00 EUR zu gewinnen.
WIE KANN MAN GEWINNEN?
Sie nehmen teil, indem Sie Fan vom Autohaus Norren & Hoffmann auf Facebook werden und den Gewinnspielbeitrag auf der Facebook-Seite vom Autohaus Norren & Hoffmann kommentieren.
WER DARF TEILNEHMEN?
Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches vom Autohaus Norren & Hoffmann vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
WER DARF NICHT TEILNEHMEN?
Das Autohaus Norren & Hoffmann behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das Autohaus Norren & Hoffmann behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
WANN FINDET DAS GEWINNSPIEL STATT?
Die Gewinnspielaktion startet mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist auf 10 Tage zeitlich begrenzt.
WANN UND WIE WIRD AUSGELOST?
Nach Beendigung des Gewinnspiels wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens innerhalb von drei Werktagen nach Beendigung des Gewinnspiels ermittelt.
WIE ERFÄHRT MAN VON DEM GEWINN?
Das Ergebnis der Auslosung wird auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird dort namentlich bekannt gegeben. Außerdem wird er auch über eine persönliche Nachricht angeschrieben.
WIE ERHÄLT MAN DEN GEWINN?
Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er aufgefordert, sich mit dem Autohaus Norren & Hoffmann in Verbindung zu setzen. Der Gewinn wird vor Ort beim Autohaus Norren & Hoffmann übergeben.
WAS PASSIERT, WENN MAN SICH NICHT MELDET?
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen beim Autohaus Norren & Hoffmann, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird aus allen gewinnberechtigten Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost.
DATENSCHUTZHINWEISE
Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch das Autohaus Norren & Hoffmann lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.
FREISTELLUNG VON FACEBOOK
Dieses Gewinnspiel wird durch das Autohaus Norren & Hoffmann GmbH, Werftstraße 3, 56575 Weißenthurm durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an das Autohaus Norren & Hoffmann zu übermitteln.
SONSTIGES
Das Autohaus Norren & Hoffmann behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Das Autohaus Norren & Hoffmann haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
* Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Gemäß Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure (WLTP) ist bei voll aufgeladener Batterie eine Reichweite bis zur genannten, zertifizierten elektrischen Reichweite – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration – möglich. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z. B. Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.